Ausbildung Operationstechnischer Assistent (OTA) (m/w/d) Start 01.04.2027
- Vergütung nach TVAöD mit allen üblichen Sozialleistungen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Deutschlandticket
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeitmodelle, Kooperationskindergärten, Lebenslagencoaching u.v.m.)
- Jährliche Mitarbeiterevents
- Offene, herzliche Arbeitsatmosphäre
- Unmittelbare Nähe zu Hamburg und Elbe
- Die Ausbildung an unserer staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegeschule ist abwechslungsreich und spannend. In drei Jahren vermitteln wird Dir das gesamte Wissen und alle Fertigkeiten, um alle Anforderungen, die an Operationstechnische Assistenten gestellt werden, erfüllen zu können
- Du wirst in den sich abwechselnden praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitten zur eigenverantwortlichen Durchführung und zur Mitwirkung, insbesondere in den operativen Bereichen der stationären und ambulanten Versorgung sowie in weiteren diagnostischen und therapeutischen Versorgungsbereichen, einschließlich der zugrundeliegenden Lernkompetenzen ausgebildet
Die Ausbildung befähigt Dich u.a.:
- zum Durchführen von bedarfsgerechten Maßnahmen und Verfahren zur Betreuung der Patienten während ihres Aufenthalts im operativen Versorgungsbereich unter Berücksichtigung ihres jeweiligen physischen und psychischen Gesundheitszustandes
- zur fachgerechten Vor- und Nachbereitung des Operationssaals und der Assistenz bei Operationen
- in der Handhabung chirurgischer Instrumente und dem Bedienen spezialisierter Technologie unter Einhaltung spezieller Hygienevorschriften
Das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz schreibt folgende Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bzw. zur vor:
- Realschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung
- oder Hauptschulabschluss mit mind. zweijähriger Berufsausbildung
- oder Hauptschulabschluss mit einer Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege sowie einer Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflegehilfe mit einjähriger Dauer
- Gesundheitliche Eignung