Schulhausmeister*in als Springer*in
Description
EG 6 TVöD
für das Amt für Schule und Bildung
Beim Amt 40 – Amt für Schule und Bildung - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Springerin beziehungsweise eines Springers im Schulhausmeisterdienst zu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 46,75 Stunden.
- eigenverantwortliche Betreuung eines Schulstandortes im Vertretungsfall.
Ihr Profil:
abgeschlossene, mindestens dreijährige handwerkliche Berufsausbildung (Facharbeiter*innenprüfung) und mehrjährige Berufserfahrung in einem für den Schulhausmeister*innendienst förderlichen Beruf verbunden mit der Fähigkeit, kleinere Reparaturarbeiten selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen
unbedingte Zuverlässigkeit
ausgeprägter Sinn für Ordnung
Einfühlungsvermögen für den Schulbetrieb
Geschick im Umgang mit dem Reinigungspersonal
uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit.